Stand: Februar 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltungsfläche “Scheune Prädikow”
Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) des Hof Prädikow e.V. , im Folgenden “Hof
Prädikow“ genannt. Die AGB enthält die Mietbedingungen für die Bereitstellung von
Eventflächen und sind damit grundlegender Bestandteil für das Zustandekommen eines
Nutzungsvertrages zwischen Hof Prädikow und einem Auftraggeber.
1. Geltungsbereich
1.1 Die AGB gelten für die Veranstaltungsbezogene Untervermietung der
Eventfläche “Scheune Prädikow” (Dorfstrasse 4, 15345 Prötzel OT Prädikow) und
der vereinbarten Ausstattung. Die Bereitstellung und damit verbundene Leistungen
erfolgt durch den Hof Prädikow e.V.(Dorfstrasse 402, 15345 Prötzel OT Prädikow).
1.2 Die Räumlichkeiten samt Inventar bleiben uneingeschränkt Eigentum von Hof
Prädikow und sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat alle während der Mietzeit
eintretenden Schäden, Defekte oder Verluste unverzüglich anzuzeigen und haftet
für diese. Hof Prädikow behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht
vor und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte
Personen betreten zu lassen.
2. Vertragsschluss und Vertragspartner
2.1 Angebote von Hof Prädikow sind freibleibend. Ein verbindlicher
Veranstaltungsvertrag (nachfolgend Vertrag genannt) kommt durch die schriftliche
Annahme des von Hof Prädikow abgegebenen Angebots durch den Auftraggeber
zustande. Handelt der Auftraggeber im Namen eines Dritten, so wird nur der Dritte
Vertragspartner; der Auftraggeber hat Hof Prädikow hierauf rechtzeitig und in
gesonderter Form vor Vertragsschluss hinzuweisen und hat Name und Anschrift
des tatsächlichen Vertragspartners anzugeben.
2.2 Es gelten Ausschlusskriterien für folgende spezifische Nutzergruppen:
a) Waffen- und Kriegsindustrie
b) Atomindustrie
c) Industrien und Betriebe, die gegen Humanität, Natur-, Tier- und Umweltschutz
verstoßen
d) Institutionen und Unternehmen, die extremistisches oder rassistisches
Gedankengut verbreiten oder tolerieren.
2.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei allen Werbemaßnahmen,
insbesondere in allen Publikationen und Gesprächen unmissverständlich
herauszustellen, dass der Auftraggeber der Veranstalter des durchgeführten
Events ist, und nicht Hof Prädikow.
2.4 Der Auftraggeber hat die bestehende Hausordnung sowie alle behördlichen
Anordnungen und Vorschriften einzuhalten.
3. Leistungen, Zahlung
3.1 Hof Prädikow erbringt die bestellten und zugesagten Leistungen nach
Maßgabe dieser AGB.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise
an Hof Prädikow zu zahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der
Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen von Hof Prädikow gegenüber
Dritten, soweit die Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder vom
Vertragspartner genehmigt wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für
die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3.3 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, soweit in der
Rechnung kein anderer Zeitpunkt bestimmt wurde. Der Vertragspartner kommt
spätestens 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, wenn
und soweit er keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist Hof Prädikow
berechtigt Verzugszinsen in Höhe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmung
geltend zu machen. Hof Prädikow bleibt die Geltendmachung eines höheren
Schadens vorbehalten. Die Nichteinhaltung von Zahlungsterminen berechtigt Hof
Prädikow zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages.
3.4 Hof Prädikow kann bei oder nach Vertragsschluss, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist
verlangen. Höhe und Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.5 Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Hof Prädikow aufrechnen
oder mindern.
3.6 Der Mietpreis versteht sich einschließlich aller Nebenkosten im Sinne der
Betriebskostenverordnung (Energie, Heizung, Wasser). Soweit Hof Prädikow im
Auftrag des Mieters Verträge mit Dritten abschließt, wie z.B. für Catering,
Anmietung von Möbeln/Equipment oder dergleichen, sind diese Kosten bei
Aufforderung vom Auftraggeber im Voraus bei Hof Prädikow zu begleichen.
4. Vertragliches Rücktrittsrecht / Stornierung
4.1 Hof Prädikow räumt dem Vertragspartner ein vertragliches Rücktrittsrecht unter
Maßgabe folgender Bestimmungen ein:
- A. Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung beträgt die
Rücktrittspauschale 0 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die
Veranstaltung. - B. Bei einem Rücktritt zwischen 29 und 8 Tagen vor der Veranstaltung
beträgt die Rücktrittspauschale 50% der vertraglich vereinbarten
Raummiete für die Veranstaltung. - C. Bei einem Rücktritt unter 7 Tagen beträgt die Rücktrittspauschale 100%
der vertraglich vereinbarten Raummiete für die Veranstaltung.
4.2 Hof Prädikow behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wird eine vereinbarte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten
angemessenen Frist geleistet.
4.3 Zudem ist Hof Prädikow berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag
zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- A. höhere Gewalt oder andere von Hof Prädikow nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - B. die Leistungen von Hof Prädikow unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des
Vertragspartners oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wurden; - C. Hof Prädikow begründeten Anlass zur Annahme hat, dass durch die
Inanspruchnahme der Leistungen den Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit
von Hof Prädikow in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies Hof
Prädikow zuzurechnen ist; - D. eine unbefugte Unter- und Weitervermietung gemäß Ziff. 2.2 vorliegt;
- E. Hof Prädikow von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die
Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss
wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Vertragspartner
fällige Forderungen von Hof Prädikow nicht ausgleicht oder keine
ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche
von Hof Prädikow gefährdet erscheinen; - F. über das Vermögen des Vertragspartners ein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807
ZPO abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung
dienendes Verfahren eingeleitet wurde oder er seine Zahlungen eingestellt
hat; - G. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet
oder dessen Eröffnung mangels Masse oder aus sonstigen Gründen
abgelehnt wird.
4.4 Hof Prädikow setzt den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis.
4.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des
Vertragspartners auf Schadenersatz.
5. Nutzungszeiten
5.1 Die Eventfläche wird für die im Vertrag vereinbarte Nutzungsdauer bereitgestellt.
Vorbereitungszeiten für Aufbau, Dekoration und Abbau etc. sind durch den
Auftraggeber entsprechend zu berücksichtigen.
5.2 Sind die Veranstaltungsräume nicht bis zur vereinbarten Zeit vom Veranstalter
geräumt, wird die entsprechende Nutzungsdauer laut geltender Preisgestaltung Hof
Prädikows veranschlagt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen
verspäteter Rückgabe der Mietsache bleibt vorbehalten.
5.3 In der Regel wird die Eventfläche zu Beginn des Events von einem Mitarbeiter*in
Hof Prädikows geöffnet. Es erfolgt eine Einweisung in sicherheitsrelevante Themen.
Nach dem Ende der Veranstaltung wird die Fläche wieder von einem Mitarbeiter Hof
Prädikows begangen und eine Begutachtung des Raumes und Inventars
vorgenommen.
6. Durchführung der Veranstaltung
6.1 Der Auftraggeber hat Hof Prädikow eine Person zu benennen, die als
VeranstaltungsleiterIn während der gesamten Nutzungsdauer die Verpflichtungen
nach den Vorschriften des § 38 Absatz 1 bis VStättVO wahrt.
6.2 Soweit Hof Prädikow keine eigenen technischen und sonstigen Geräte und
Einrichtungen bereitstellt, beschafft sie diese für den Vertragspartner von Dritten.
Hierbei handelt Hof Prädikow im Namen und in Vollmacht des Vertragspartners auf
eigene Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird zuzüglich einer Servicegebühr dem
Vertragspartner weitergereicht und kann durch diesen mit schuldbefreiender Wirkung
nur durch Zahlung unmittelbar an Hof Prädikow ausgeglichen werden. Der
Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe. Er stellt Hof Prädikow von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung
dieser Geräte und Einrichtungen frei.
6.3 Die Nutzung mitgebrachter alltagsunüblicher elektrischer Anlagen und Geräte
des Vertragspartners oder nicht von Hof Prädikow bereitgestellten oder von Dritten
beschafften Anlagen und Geräten unter Nutzung des Stromnetzes der Eventfläche,
bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung. Treten durch die Verwendung
eigener Geräte und Anlagen Störungen oder Schäden an den technischen Anlagen
oder Geräten von Hof Prädikow auf, gehen diese zu Lasten des Vertragspartners,
soweit Hof Prädikow diese nicht zu vertreten hat. Für ausreichenden
Versicherungsschutz der eigenen Anlagen und Geräte hat der Vertragspartner selbst
zu sorgen.
6.4 Hof Prädikow bemüht sich, Störungen an den zur Verfügung gestellten
technischen oder sonstigen Anlagen auf unverzügliche Beanstandung des
Vertragspartners hin, diese umgehend zu beseitigen. Zahlungen können durch den
Vertragspartner aufgrund von Störungen nicht zurückgehalten oder gemindert
werden, soweit Hof Prädikow diese Störung nicht zu vertreten hat.
6.5 Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen
behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten rechtzeitig zu besorgen. Er hat für
die Einhaltung dieser Genehmigungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen
Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der
Sicherheitsbestimmungen zu sorgen.
6.6 Der Vertragspartner hat für selbst organisierte Kunst- und Kulturdarbietungen und
-wiedergaben die erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich
mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA / KSK ) abzuwickeln.
6.7 Der Vertragspartner darf Namen sowie sonstige Marken- und/ oder Kennzeichen
von Hof Prädikow nur in Absprache und schriftlicher Erlaubnis nutzen.
6.8 Bild-/Tonaufnahmen sowie sonstige Aufnahmen und Übertragungen der
Veranstaltung aller Art bedürfen vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten
Urheber- und Leistungsschutzberechtigten auch der Zustimmung Hof Prädikows.
6.9 Hof Prädikow hat das Recht, Bild-/Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von
Veranstaltungsabläufen bzw. ausgestellten oder verwendeten Gegenständen zum
Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen.
6.10 Teil des Vertrages ist auch die Nutzung des von Hof Prädikow bereitgestellten
Internetanschlusses. Der Vertragspartner darf den Internetanschluss während der
Dauer seines Aufenthaltes für veranstaltungstypischen Gebrauch nutzen. Es ist dem
Vertragspartner und dessen Veranstaltungsteilnehmern untersagt, über den
Internetanschluss kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen, welche Hof
Prädikow in Rechnung gestellt werden könnten oder sonstige Forderungen gegen
Hof Prädikow zur Folge haben könnten. Der Vertragspartner hat bei der Nutzung des
Internets darauf zu achten, dass Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht,
nicht verletzt werden. Insbesondere ist es dem Vertragspartner daher untersagt, über
den Internetanschluss an Tauschbörsen o.ä. teilzunehmen oder sonstige
urheberrechtlich geschützte Materialien herunterzuladen, hochzuladen oder sonst
unter Verstoß gegen Rechte Dritter zu nutzen oder nutzbar zu machen. Der
Vertragspartner ist verpflichtet, Hof Prädikow jeden Schaden zu ersetzen, der ihr aus
der Nutzung des Internet durch den Vertragspartner entsteht. Dies schließt Hof
Prädikow entstehende Kosten für Abmahnungen, Schadenersatz,
Rechtsanwaltskosten des Abmahnenden und des Vertragspartners ein. Hof Prädikow
ist nicht verpflichtet, gegen Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen Dritter
rechtlich vorzugehen, sondern kann vom Vertragspartner unverzügliche Freistellung
von derartigen Forderungen verlangen.
8. Mitgebrachte Gegenstände
8.1 Mitgebrachte Gegenstände (auch persönliche) befinden sich auf eigene Gefahr
des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen. Hof Prädikow übernimmt für
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt
davon unberührt.
8.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen und sonstigen
behördlichen Anforderungen zu entsprechen. Hof Prädikow kann dafür einen
behördlichen Nachweis verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind das
Aufstellen und das Anbringen von Gegenständen vorher mit Hof Prädikow
abzustimmen.
8.3 Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich
zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf Hof Prädikow auf Kosten des
Vertragspartners entfernen oder einlagern lassen. Ist die Entfernung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, kann Hof Prädikow die Gegenstände im
Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Miete
berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens,
Hof Prädikow der eines höheren Schadens vorbehalten.
9. Haftung des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber stellt Hof Prädikow von allen Schadensersatzansprüchen
Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei.
9.2 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte
aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter im Sinne der §§
278, 831, 89, 31 des Bürgerlichen Gesetzbuches verursacht werden. Außerdem
haftet er für veranstaltungstypische Schäden wie z.B. tumultartige Ausschreitungen,
Brand und Panik.
9.3 Hof Prädikow kann vom Vertragspartner für eventuelle Schäden die Stellung
angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften)
verlangen.
9.4 Der Vertragspartner haftet für die einwandfreie und vollzählige Rückgabe der ihm
von Hof Prädikow zur Nutzung überlassenen Geräte, Schlüssel und Anlagen.
9.5 Werden infolge von Verstößen gegen die Bestimmungen dieser
Vertragsbedingungen, Ordnungswidrigkeiten oder Bußgelder gegen Hof Prädikow
oder gegen ihre Erfüllungsgehilfen festgesetzt, ist der Mieter zur unverzüglichen
Übernahme bzw. zur Erstattung der festgesetzten Ordnungswidrigkeiten und
Bußgelder verpflichtet.
9.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken
eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen
der Vermieterin nachzuweisen.
9.7 Eine weitergehende Haftung des Mieters nach den gesetzlichen Vorschriften
bleibt von den genannten Punkten unberührt.
10. Haftung
10.1 Bei Störungen oder Mängeln an den Leistungen an der Eventfläche, wird Hof
Prädikow sich auf die unverzügliche Beanstandung des Vertragspartners hin
umgehend um Abhilfe bemühen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft einen
Mangel anzuzeigen, so ist die Minderung ausgeschlossen. Durch höhere Gewalt
verursachte Störungen hat Hof Prädikow nicht zu vertreten.
10.2 Soweit Störungen oder Unterbrechungen vom Stromversorger oder
Wasserversorger oder Versorger mit Heizenergie verursacht werden, beschränken
sich die Ansprüche des Auftraggebers auf Abtretung der Ansprüche der Vermieterin
gegen den entsprechenden Versorgungsträger. Hof Prädikow haftet auch nicht für
Schäden, die durch Spannungsabfall oder Spannungsveränderungen entstehen.
10.3 Hof Prädikow haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen
Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
10.4 Hof Prädikow haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur
dann, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer
Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorgesehenen vertragstypischen Schaden
begrenzt.
10.5 Hof Prädikow haftet nicht für Schäden, die durch von ihr veranlasste
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es
infolge einer Fehleinschätzung der Situation zur Einschränkung, Absage oder zum
Abbruch einer Veranstaltung auf Anweisung Hof Prädikows oder ihrer
Erfüllungsgehilfen, haftet sie nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit.
10.6 Eine Minderung der Miete wegen Mängeln der Mietsache kommt nur in
Betracht, wenn Hof Prädikow die Minderungsabsicht während der Mietdauer
schriftlich angezeigt worden ist
10.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle
Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von
Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Hof Prädikow. Sie gelten nicht bei einer
Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit
einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei
Personenschäden.
10.8 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach zwei
Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Vertragspartner Kenntnis von dem
Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis, spätestens nach drei
Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die
Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit
sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen.
Urheber:
Hof Prädikow e.V
Dorfstraße 402
15345 Prötzel / OT Prädikow